Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sowie der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020 in Rechtskraft erwachsen.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sowie der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020 in Rechtskraft erwachsen.