02. Oktober 2025
Absolutes Mehr 39
Es wurden 76 vereinzelt gültige Stimmen abgegeben. Davon hat kein/e Kandidat/in mehr als zehn Stimmen erhalten.
Es wurde damit im 1. Wahlgang niemand gewählt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.