Die Steuerkommission ist die Veranlagungs- und Einsprachebehörde im ordentlichen Steuererklärungsverfahren von natürlichen Personen. Durch die Delegation veranlagt sie die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern), die Grundstückgewinnsteuern sowie die direkten Bundessteuern (Einkommenssteuer). Im Weiteren entscheidet die Steuerkommission über die Steuerpflicht. Im Einspracheverfahren entscheidet die Steuerkommission über die eingereichten Einsprachen (Einspracheentscheid). Dabei kann sie sämtliche Steuerfaktoren neu festsetzen.
Präsidentin:
- Egger Fabienne, 5627 Besenbüren
Mitglieder:
- Lüthy Andrea, 5627 Besenbüren
- Rüttimann Sybille, 5627 Besenbüren
Ersatz:
- Moser-Bammert Robert, 5627 Besenbüren