30. Oktober 2025
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist am 21. Oktober 2025 haben sich für die Finanzkommission nicht mehr wählbare Kandidaten angemeldet, als Sitze zu vergeben sind. Somit hat das Wahlbüro - gestützt auf § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) - die folgende Kandidatin als in stiller Wahl für gewählte erklärt:
Koch Désirée, 1983, von Büttikon (AG), Steineberg 1, Besenbüren
Gemeinderat und Wahlbüro gratulieren der Gewählten herzlich und wünschen ihr bei der Ausübug ihres Amtes viel Befriedigung und alles Gute.
Wahlbeschwerden (§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte)
sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens
aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den
Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.