29. Mai 2025
Gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2025 veröffentlicht:
1.Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
2.Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2024
3.Genehmigung Jahresrechnung 2024
4.Besoldung Gemeinderat Amtsperiode 2026-2029: Der Gemeindeart hat das Traktandum zurückgezogen
5.Zustimmung zur Einbürgerung Sproll Amelie Kristina Elisabeth
Gemäss § 24 Abs. 4 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) ist bei Einbürgerungen eine Referendumsabstimmung über den Beschluss der Gemeindeversammlung ausgeschlossen.
6.Genehmigung Kreditabrechnung Projektleitung Ersatz Rundsteueranlage / Ausführung Smart Metering Elektra und Wasser
7.Genehmigung Kreditantrag Kreisschule Bünz: Planung Schulraumerweiterung Schulhaus Besenbüren in Höhe von CHF 120’000
Von 455 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern waren 56 Personen an der Versammlung anwesend. Somit wurde das Beschlussquorum von 91 gemäss § 30 Gemeindegesetz nicht erreicht. Die vorstehenden Beschlüsse 1-3 sowie 6 und 7 unterstehen damit dem fakultativen Referendum.
Alle Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen, sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im „Amtlichen Anzeiger“ in einem Referendumsbegehren verlangt. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist für die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung: 30. Juni 2025