05. Juni 2026
Gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. Mai 2026 veröffentlicht:
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2025
- Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2025
- Genehmigung Jahresrechnung 2025
Von 86 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern waren 13 Personen an der Versammlung anwesend. Somit wurde das Beschlussquorum von 18 gemäss § 30 Gemeindegesetz nicht erreicht. Die vorstehenden Beschlüsse unterstehen damit dem fakultativen Referendum.
Alle Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen, sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im „Amtlichen Anzeiger“ in einem Referendumsbegehren verlangt. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist für die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung: 06. Juli 2026