29. Mai 2025
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist am 31. März 2025 abgelaufen, diejenige der selbstständig Erwerbenden und Landwirte läuft am 30. Juni 2025 ab.
Entsprechende Gesuche für Fristen sind unter www.ag.ch/efristerstreckung zu beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet.
Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen ab dem 1. Juli 2025 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuern sowie unterjährige Steuererklärungen).
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt
Oberwil-Lieli (056 648 42 30) gerne zur Verfügung.