Steuererklärung – Mitteilung Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

29. Januar 2026

Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch.

Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.

Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2026 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2026.

Vor dem 30. Juni 2026 erfolgen jedoch keine Mahnungen. Bis dahin müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2026 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2026 können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden.

Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2025 erfolgen ab dem 1. Juli 2026 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren.