Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Die Einwohner- und die Ortsbürgergemeinde Besenbüren unterstehen der Organisation mit Gemeindeversammlung.

In Besenbüren wird die Gemeindeversammlung für die Einwohnergemeinde durch alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde und für die Ortsbürgergemeinde durch alle stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger mit Wohnsitz in der Gemeinde gebildet.

Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im ersten Halbjahr: Mai/Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im zweiten Halbjahr: November).

Zu den Aufgaben der Gemeindeversammlung zählen:

  • die Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
  • die Genehmigung der Gemeinderechnung
  • die Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
  • die Beschlussfassung über die Beteiligung an privaten oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen
  • der Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
  • die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer
  • die Beschlussfassung über den Beitritt zu, einen Austritt aus oder eine Auflösung von einem Gemeindeverband