10. September 2026
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein muss. Die Stimm- und Wahlzettel müssen in das Stimmzettelkuvert gelegt und dieses muss zugeklebt werden. Das Stimmzettelkuvert sowie der Stimmrechtsausweis sind anschliessend in das Antwortkuvert zu legen, welches der Gemeindekanzlei rechtzeitig zuzustellen ist. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig