1. August-Feuerwerk

23. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der vom Kanton ausgerufenen Gefahrenstufe 4 von 5 bitten wir die Bevölkerung, im Zusammenhang mit dem 1. August die Informationen auf der kantonalen Homepage (https://www.ag.ch/) betreffend eines allfälligen Feuerwerksverbots aufmerksam zu verfolgen.

Falls der Kanton kein Feuerwerksverbot erlässt, bitten wir Sie, Feuerwerk nicht in Wohnsiedlungen sowie nicht in der Nähe von Ställen oder weidenden Tieren abzubrennen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen gemäss § 16 Abs. 2 Polizeireglement in jedem Fall bewilligungspflichtig ist.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen einen schönen 1. August und danken für Ihre Rücktsichtsnahme.