Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmepflicht im Asylbereich

06. August 2026

Mit der Zuweisung von zwei zusätzlichen Personen aus der Ukraine per 5. August 2026 erfüllt die Gemeinde die kantonal festgelegte Aufnahmepflicht im Asylbereich.

Sämtliche der Gemeinde zugewiesenen Schutzsuchenden stammen aus der Ukraine und sind im gemeindeeigenen Einfamilienhaus untergebracht.

Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für die Mithilfe bei der Integration der in unserer Gemeinde aufgenommenen Personen.