15. Januar 2026
Gestützt auf § 21 Abs. 2 und 3 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 liegt das Gesuch des STV Besenbüren um Bewilligung der Durchführung des „Höllefäscht 2026“ am 31. Juli 2026 und 1. August 2026 beim Forsthaus Breithau und dessen Umgebung vom 19. Januar 2026 bis 18. Februar 2026 auf der Gemeindekanzlei Besenbüren während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Besenbüren, 5627 Besenbüren, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.