Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2025

Beschlüsse

Gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Mai 2025 veröffentlicht:

  1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2024
  2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2024
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  4. Genehmigung Kreditantrag Forstbetrieb Muri: Ersatzbeschaffung Forstschlepper in Höhe von CHF 42’000

Von 86 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern waren 24 Personen an der Versammlung anwesend. Somit wurde das Beschlussquorum von 18 gemäss § 30 Gemeindegesetz erreicht. Die vorstehenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden daher abschliessend gefasst.

Gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2025 veröffentlicht:

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2024
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  4. zurückgezogen: Besoldung Gemeinderat Amtsperiode 2026-2029
  5. Zustimmung zur Einbürgerung Sproll Amelie Kristina Elisabeth
    Gemäss § 24 Abs. 4 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) ist bei Einbürgerungen eine Referendumsabstimmung über den Beschluss der Gemeindeversammlung ausgeschlossen.
  6. Genehmigung Kreditabrechnung Projektleitung Ersatz Rundsteueranlage / Ausführung Smart Metering Elektra und Wasser
  7. Genehmigung Kreditantrag Kreisschule Bünz: Planung Schulraumerweiterung Schulhaus Besenbüren in Höhe von CHF 120’000

Von 455 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern waren 56 Personen an der Versammlung anwesend. Somit wurde das Beschlussquorum von 91 gemäss § 30 Gemeindegesetz nicht erreicht. Die vorstehenden Beschlüsse 1-3 sowie 6 und 7 unterstehen damit dem fakultativen Referendum.

Alle Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen, sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im „Amtlichen Anzeiger“ in einem Referendumsbegehren verlangt. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist für die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung: 30. Juni 2025