Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025

Beschlüsse

Gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 veröffentlicht:

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2025
  2. Genehmigung Kreditantrag Sanierung Dorfstrasse 3. Etappe in Höhe von CHF 3'040’000
  3. .Ablehnung Kreditantrag Erstellung Gehwegverbindung Parzelle 424 zu Parzelle 97 in Höhe von CHF 84'480
  4. Genehmigung Besoldung Gemeinderat Amtsperiode 2026/2029
  5. Genehmigung Budget 2026 mit Steuerfuss 113 %.
    Auf Antrag der Versammlung wurden die Kosten fürs Bäsi-Blättli wieder ins Budget aufgenommen.
  6. Zustimmung Anpassung der Satzungen Kreisschule Bünz
  7. Zustimmung zur Einbürgerung Martina Grima Viudez
    Gemäss § 24 Abs. 4 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) ist bei Einbürgerungen eine Referendumsabstimmung über den Beschluss der Gemeindeversammlung ausgeschlossen.

Von 487 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern waren 54 Personen an der Versammlung anwesend. Somit wurde das Beschlussquorum von 98 gemäss § 30 Gemeindegesetz nicht erreicht. Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen damit dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im „Amtlichen Anzeiger“ in einem Referendumsbegehren verlangt. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 29. Dezember 2025