Bauen ohne Baubewilligung

29. Oktober 2021

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass im laufenden Jahr vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Bislang wurden die fehlbaren Bauherren aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. War die bereits erstellte Baute bewilligungsfähig, kamen die fehlbaren Bauherren mit einer Verwarnung davon.

Um unnötigen Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Er weist darauf hin, dass Bauten ohne Baubewilligung im strengsten Fall zurückgebaut werden müssen und die Bauherren gebüsst werden können.